Mindestzins: Senkung für Lebens- und Rentenversicherungen ab 1.1.2015
Der Garantiezins in der Lebensversicherung wird zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 % gesenkt.
Allerdings gilt die Neuregelung nur für Neuabschlüsse. Altverträge behalten die vertraglich zugesagten Garantien.
Der sogenannte Höchstrechnungszins gilt für Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten.